Preisliste

Preisliste für die Ferienpension Hof Guttels

preisliste photoAnreise ab 14:00 Uhr Abreise bis 12:00 Uhr

(oder nach Vereinbarung)

Ansprechpartner: Verwaltung

Telefon Vermietung: +49 (0)6623 / 914 7072
Fax: +49 (0)6623 / 4499 8119

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Kurtaxe der Stadt Rotenburg a.d. Fulda:
Der Kurbeitrag beträgt je Aufenthaltstag und Person in der Zeit vom 01.01. bis 14.04. und vom 16.10. bis 31.12. eines jeden Jahres € 1,00 und in der Zeit vom 15.04. bis 15.10. eines jeden Jahres € 1,50.

Von der Entrichtung eines Kurbeitrages sind befreit:
1. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;
2. Ortsfremde, die Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit sind (§ 4 Abs. 2), unabhängig von der Dauer oder der Häufigkeit ihrer Aufenthalte während eines Kalenderjahres und der Lage der Wohneinheit im Erhebungsgebiet;
3. Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, soweit diese sich nicht länger als drei Tage im Erhebungsgebiet aufhalten;
4. Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungs- zwecken im Erhebungsgebiet aufhalten;
5. Personen, die als Hausbesuch einer im Erhebungsgebiet wohnenden Familie unentgeltlich Aufnahme finden und weder Kureinrichtungen noch Kurveranstaltungen in Anspruch nehmen;
6. Personen, die von ihrem ständigen Wohnsitz aus Kurmittel im Wege ambulanter Behandlung in Anspruch nehmen;
7. Kranke, die sich in Krankenhäusern aufhalten, die nicht Kurkrankenhäuser (Kurkliniken) im Sinne des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze vom 29. Juni 1972 (BGBl. I S. 1009) in der jeweils gültigen Fassung sind;
8. Gäste in Jugendherbergen des „Deutschen Jugendherbergswerkes e. V.“ und Wanderheimen. Komplette Satzung der Stadt Rotenburg an der Fulda

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